Das Justitiariat ist die Rechtsabteilung der Universität Mannheim. Die Wichtigkeit dieser Einrichtung ergibt sich aus der notwendigen Rechtssicherheit, die bei allen Vorgängen an der Universität gegeben sein muss. Die Aufgabe besteht nicht nur in der Bearbeitung von routinemäßigen Rechtsangelegenheiten. So zählen neben den rechtlichen Grundsatzangelegenheiten beispielsweise auch die Erstellung und Prüfung von Satzungen und Prüfungsordnungen oder die rechtliche Beratung der Verwaltung und der WissenschaftlerInnen zu seinen Aufgaben. Organisatorisch angegliedert an das Justitiariat ist die Stelle der Datenschutzbeauftragten.
Foto oben: Prüfungsordnung für die kaufmännische Diplomprüfung 1954