Wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Wissenschaft und Verwaltung oder Beamtinnen und Beamte Fragen und Probleme rund um den Arbeitsvertrag und Arbeitsalltag haben, können sie sich an den Personalrat wenden. Gleichzeitig vertritt der Personalrat die Interessen aller Beschäftigten gegenüber der Universität Mannheim. Eine Möglichkeit der Interessenvertretung der Beschäftigen stellen Dienstvereinbarungen dar, die zwischen Personalrat und Universität Mannheim zu den unterschiedlichsten Bereichen getroffen werden. Der Personalrat setzt sich derzeit aus 17 ständigen Mitgliedern und 23 Ersatzmitgliedern zusammen, die aus den verschiedensten Bereichen der Universität wie beispielsweise dem Reinigungs- und Hausmeisterdienst, der Universitätsbibliothek, der Verwaltung oder dem Rektoratsbüro kommen. Die Wahlen zum Personalrat finden alle fünf Jahre statt.
Foto oben: Titelblatt der Informationsbroschüre des Personalrats