Das Amt der Frauenbeauftragten wurde 1989 eingeführt und 2005 in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt. Sie sowie ihre Stellvertretung werden vom Senat aus dem Kreis des an der Universität hauptberuflich tätigen, weiblichen wissenschaftlichen Personals gewählt. Sie behalten das Amt für zwei Jahre und können anschließend wiedergewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Universität in ihrem Streben nach Chancengleichheit auf allen Karrierestufen der Wissenschaft zu unterstützen. Dazu gehören vor allem die Stärkung von Frauen in der Forschung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben der Gleichstellungsbeauftragten gibt es Fakultätsgleichstellungsbeauftragte, die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt sowie eine Senatskommission für Gleichstellung.
Foto oben: Postkarte der Stabsstelle Gleichstellung