Ursprünglich politischer Repräsentant sowie Vertreter des Universitätsstifters, war das Amt des Kanzlers bereits im Mittelalter das finanziell-administrative Gegenstück zum akademischen Rektor. Im Zuge der Hochschulreformen der 1970er und 1980er Jahre wurde das Kanzleramt vollständig in die Einheitsverwaltung der Hochschulen integriert.

Einige Spezifika behielt das Amt jedoch bei, so etwa die im Vergleich zum Rektor verlängerte Amtszeit oder die Stellung als hauptamtlicher Verwaltungsleiter, der in der Regel nicht aus dem Kreis der Akademiker der Universität stammt.

Der Aufgabenbereich eines Kanzlers umfasst heute vorwiegend die wirtschaftliche und operative Geschäftsführung, worunter unter anderem der Haushalt, das Management von Liegenschaften und Inventar einer Universität sowie die Personalverwaltung fallen. Seit 2001 wird in Mannheim das Amt durchgehend von Frauen bekleidet.


Foto oben: Feierliche Schlüsselübergabe für den Hans-Luik-Hörsaal durch Frau Luik (rechts) an Kanzlerin Dr. Susann-Annette Storm (2001)

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