Ursprünglich politischer Repräsentant sowie Vertreter des Universitätsstifters, war das Amt des Kanzlers bereits im Mittelalter das finanziell-administrative Gegenstück zum akademischen Rektor. Im Zuge der Hochschulreformen der 1970er und 1980er Jahre wurde das Kanzleramt vollständig in die Einheitsverwaltung der Hochschulen integriert. Einige Spezifika behielt das Amt jedoch bei, so etwa die im Vergleich zum Rektor verlängerte …
